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Kinderpflege

Alle Kinder benötigen eine Vielzahl an Unterstützungsleistungen.
Dies gilt besonders, wenn es sich um kranke, behinderte - oder allgemeiner gesagt - um zu pflegende Kinder handelt.
Unterstützung brauchen dann aber auch die Pflegenden, seien es die leiblichen Eltern, Pflegeeltern, Betreuer oder sonstige Pflegepersonen.

Der Rhein-Erft-Kreis sieht es als seine Aufgabe an, hier Hilfestellung zu leisten.
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über mögliche Hilfen, Begriffsdefinitionen, Links zu weiterführenden Seiten, etc.

Da es sich bei einer solchen Übersicht naturgemäß um sich ändernde und ggfs. verbesserungswürdige Inhalte handelt, sind Hinweise auf Ergänzungen und Verbesserungen jederzeit gerne willkommen.

 

Die Sozialleistungsträger
Krankenkasse
Pflegekasse
Sozialamt und
Jugendamt

finanzieren gesetzlich geregelte Hilfen für Familien mit kranken, pflegebedürftigen und/oder behinderten Kindern

Krankenkasse (nach dem 5. Sozialgesetzbuch - SGB V )
Im SGB V sind folgende Ansprüche geregelt:

  • Häusliche Krankenpflege (§ 37 Abs. 1und 2) betrifft vor allem schwer
    (meist chronisch) kranke Kinder, die anstelle eines
    Krankenhausaufenthaltes oder zur Sicherung des ärztlichen
    Behandlungszieles zu Hause fachpflegerisch versorgt werden.
  • Haushaltshilfe(§ 38) kann durch den Versicherten nachgefragt werden,
    wenn wegen Krankheit die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich
    ist und mind. ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt.
  • Heil- und Hilfsmittel (§31ff);
  • Kuren (§23);
  • Kinderpflege-Krankengeld (§45) Pflegekasse (SGB XI )

Pflegekasse (SGB XI )
Die im SGB XI beschriebenen Leistungen können Eltern, deren Kinder in einen
Pflegegrad eingestuft sind, beantragen. Dazu gehören bei häuslicher Pflege:

  • Pflegegeld ( § 37 SGB XI), mtl.
    Pflegegrad II: 316 €
    Pflegegrad III: 545 €
    Pflegegrad IV: 728 €
    Pflegegrad V: 901 €
  • Pflegesachleistung durch einen Pflegedienst ( § 36 SGB XI)
    Pflegegrad II:  689 €/Monat,
    Pflegegrad III: 1.298 €/Monat,
    Pflegegrad IV: 1.612 €/Monat
    Pflegegrad V:  1.995 €/Monat                      oder
  • Kombinationsleistung (§38 SGB XI) aus Pflegegeld und Pflegesachleistung;
  • Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) Voraussetzung: Die Pflegeperson muss
    den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate in der häuslichen Umgebung
    gepflegt haben. Anspruch besteht auf 1.612 €/Jahr. Leisten Angehörige (bis
    2.Grad verwandt oder verschwägert oder in häuslicher Gemeinschaft Lebende)
    die Ersatzpflege, werden Aufwendungen in Höhe des Pflegegeldes und
    nachweisbare Unkosten (insgesamt nicht mehr als 1.612 €) erstattet.
    Verhinderungspflege kann auch stunden- oder tageweise übers Jahr verteilt in
    Anspruch genommen werden.
    Die Kosten werden auch erstattet im Rahmen einer Ferienreise, während eines
    Heimaufenthaltes (bei leistungsberechtigten Anbietern) oder während
    des Aufenthaltes des Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung. 
  • Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) Zusätzlich zur Verhinderungspflege
    besteht Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer zugelassenen
    Kurzzeitpflegeeinrichtung oder einer für Kinder unter 18 Jahren geeigneten Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen oder anderen geeigneten Einrichtung. Aufwendungen in Höhe von 1.612 €/Jahr werden übernommen.
  • Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI).
  • Zusätzliche Betreuungsleistungen (45 b SGB XI): Eltern von Kindern
    mit einem besonders hohem Bedarf an allgemeiner Betreuung und
    Beaufsichtigung (Voraussetzungen in § 45a SGB XI) bekommen
    Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme
    zusätzlicher Betreuungsleistungen durch einen zugelassenen
    Pflegedienst, durch Tages- oder Nachtpflege oder Kurzzeitpflege
    entstehen, in Höhe von bis zu 125 €/mtl.erstattet.
    Leistungen werden ab Antragstellung gewährt, nicht verbrauchte
    Leistungen können in das Folgejahr übernommen werden.
  • Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (§ 40 SGB XI):
    Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wird monatlich bis zu 40 € erstattet.
  • Anspruch auf technische Hilfsmittel (§ 40 SGB XI).
  • Anspruch auf Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes ( § 40 SGB XI).
  • Beiträge zur Renten- und Unfallversicherung (§ 44 SGB XI).
  • Beratungseinsätze der Pflegedienste (§ 37 SGB XI)
  • Pflegekurse ( § 45 SGB XI)

Sozialamt ( SGB XII) / Jugendamt (SGB VIII)
Verschiedene, z.T. einkommensabhängige Hilfen können Familien beim Sozialamt oder Jugendamt beantragen, z.B.

  • Eingliederungshilfe (§ 53 SGB XII) (pädagogische Betreuung und
    Förderung, Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft, z.B. Schule oder Kindertagesstätte),
  • Hilfe zur Pflege (§ 61 ff SGB XII)
  • Hilfe für Kinder in Notsituationen (§ 20 SGB VIII)
  • Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)

Bei Eintritt einer Behinderung, schweren Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit
eines Kindes ist zu empfehlen, einen Beratungstermin beim zuständigem
Sozial- sowie Jugendamt zu vereinbaren und sich über zustehende Leistungen zu informieren.
Leistungen werden in der Regel vom Tag der Antragstellung bewilligt, nicht rückwirkend.
Informationen über Unterstützungs- und Entlastungsangebote erteilen auch die
Sozialarbeiter der auf Kinder spezialisierten Einrichtungen für häusliche
Kinderkrankenpflege, sowie die Sozialdienste der Kinderkliniken.

 

Rhein-Erft-Kreis

Sozialpädiatrisches Zentrum
Buchenweg 9-15
50169 Kerpen
0 22 73 - 91 57 0
e-mail: info@spz-rhein-erft-kreis.de

Kreisverwaltung
Soziales und Gesundheit
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
0 22 71 – 83 0

Sozialpädagogische Familienhilfe AWO Rhein-Erft
Peter-Simons-Str. 44
53879 Euskirchen
Tel: 0 22 51 - 81 79 710

Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V.
Familienhilfe Frechen
An St. Severin 15
50226 Frechen
Tel. 0 22 34 - 99 33 39
Familienhilfe Brühl und Hürth
Schlaunstr. 2
50321 Brühl
Tel. 0 22 32 - 42 099

Mio Familienhilfe GmbH
Ziskovener Str. 18
50354 Hürth
Tel. 0 22 33 - 71 30 333

APK Löwenherz Familienhilfe
Dieselstr. 4
50354 Hürth
Tel. 0163 - 75 09 044

Köln

fips Köln e.V.
Colonius Carré
Subbelrather Str. 15 b
50823 Köln
0221-16 80 600
e-mail: info@fipskoeln.de

wir für pänz e.V.
Hansaring 84-86
50670 Köln
0221 - 35 65 84 80
e-mail: info@wir-für-paenz.de

NRW

nestwärme e.V.
Geschäftsstelle NRW
Fenchelstr. 7
47445 Moers
01805- 99 01 77 (12 ct./min)
e-mail: christine.steiner@nestwaerme.de

 

Kinderärzte im Rhein-Erft-Kreis finden Sie z.B. hier

Kinderkliniken in der näheren Umgebung des Rhein-Erft-Kreises:

Aachen
Kinderklinik des Universitätsklinikums Aachen
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
0241 - 80 88 700

Bonn
Zentrum für Kinderheilkunde
Adenauerallee 119
53113 Bonn  
0228 - 28 73 408

Düren
St. Marienhospital, Kinderklinik
Hospitalstr. 44
52353 Düren
0 24 21 - 80 53 95

Düsseldorf
Uniklinik - Klinik für allgemeine Pädiatrie
Moorenstr. 5
40225 Düsseldorf
0211 - 81 17 640 (Direktionsbüro)

Köln
Kinderkrankenhaus Köln
Amsterdamer Str. 59
0221 - 89 07 52 01

Krankenhaus Porz am Rhein, Kinderklinik
Urbacher Weg 19
51149 Köln
0 22 03 - 56 61 354

Universitäts-Kinderklinik
Kerpener Str. 62
50937 Köln
0221 - 47 84 350

ambulante Kinderkrankenpflege im Rhein-Erft-Kreis:

Häusliche Kinderkrankenpflege ist eine hochspezialisierte Dienstleistung, die laut ihren Anforderungen im Bereich der Häuslichen Krankenpflege nur durch qualifizierte Kinderkrankenschwestern/-pfleger ausgeübt wird.
Ziel ist es die Gesundheit und ihre Stabilisierung, eine Heilung sowie den friedvollen Abschied des Kindes und der Familie unter Berücksichtigung der individuellen Situation, der vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen zu unterstützen und zu fördern.

Viele ambulante Pflegedienste im REK übernehmen auch Kinderkrankenpflege.

Teilstationäre Angebote: 

Teilstationäre Angebote zur Pflege und Betreuung für Kinder sind im REK noch nicht vorhanden.

Hier eine Liste der nächstgelegenen Kurzzeitpflege

Arche Noah
Virchowstr. 120
45886 Gelsenkirchen
Tel. 0209 - 17 22 000

Kindervilla Dorothee
Siegener Str. 52
57223 Kreuztal
Tel. 0 27 32 - 76 45 70

Lummerland
Friggepättken 6
59320 Ennigerloh
Tel.: 02524 / 9321-32

Zwerg-Nase Haus
Ludwig-Erhard-Str. 100
65199 Wiesbaden
Tel. 0611 - 53 27 76 60

vollstationäre Angebote:

Vollstationäre Angebote zur Pflege und Betreuung speziell nur für Kinder sind im REK noch nicht vorhanden.

Kinderhaus Viersen
Hüsgesweg 7
41747 Viersen
Tel. 0 21 62 - 81 98 70

 

Ambulanter Hospizdienst für Erwachsene, Jugendliche und Kinder
Hospiz-Verein Erftstadt
Carl-Schurz-Str. 105
50374 Erftstadt
Tel. 0 22 35 - 52 27
E-Mail info@hospizverein-erftstadt.de

Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst
Initiative Schmetterling Neuss e.V.
Jülicher Str. 51
41464 Neuss
Tel. 0 21 31 - 12 58 250
E-Mail info@schmetterling-neuss.de

Kinder-Hospiz Sternenbrücke
Sandmoorweg 62
22559 Hamburg
Tel. 040 - 81 99 120

Kinderhospiz Löwenherz
Hauptstraße 45
28857 Syke
Tel. 0 42 42 -  59 250

Kinder- und Jugendhospiz Bethel
Remter Weg 55
33617 Bielefeld
0521 - 14 42 650

Kinderhospiz Regenbogenland
Torfbruchstr. 25
40625 Düsseldorf-Gerresheim
Tel. 0211 - 61 01 950

Bergisches Kinder- und Jugendhospiz Burgholz
Zur Kaisereiche 105
42349 Wuppertal
Tel. 0202 - 69 55 770

Arche Noah
Virchowstr. 120
45886 Gelsenkirchen
Tel. 0209 - 17 22 000

stups Kinder- und Jugendhospiz
Jakob-Lintzen-Str. 8
47807 Krefeld
Tel. 02151 - 73 76 500

Kinderhospiz Balthasar
Maria-Theresia-Str. 30 a
57462 Olpe
Tel. 0 27 61 - 92 65 40

Kinderhospiz Bärenherz
Ehrengartstr. 15
65201 Wiesbaden
Tel. 0611 - 18 28 384

Kinderhospiz St. Nikolaus
Kramerstr. 28
87700 Memmingen
Tel. 0 83 31 - 98 50 30