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Rudi-Tonn-Altenzentrum

Ansprechpartner: 
Frau Enders (Arbeiterwohlfahrt, Bezirksverband Mittelrhein e.V.)
Straße: 
Bonnstraße 47
Postleitzahl: 
50354
Ort: 
Hürth
Telefon: 
02233/7992-91
Eigenbeschreibung: 

 

Größe der Wohnung: ca. 41 - 57 qm
Anzahl der Zimmer: 1 - 2 Zimmer
Ausstattung der Appartements: Zu jedem 1- oder 2-Raum-Appartement gehört ein Balkon, eine komplett eingerichtete Einbauküche mit Elektroherd/Backofen und einem Kühlschrank. Ein Flur mit großem Einbauschrank und ein Badezimmer mit Badewanne sind ebenfalls vorhanden. Ferner gehört zu jeder Wohneinheit ein Kellerraum. Eine große Waschküche mit Waschmaschinen und Trocknern stehen jedem Mieter zur Verfügung.

Das Haus besteht aus 42 Wohnungen auf 3 Etagen. Die Belegung erfolgt nur mit Senioren. Ein Hausnotruf wird nicht angeboten. Haustiere sind erlaubt.
Umgebung: Die Altenwohnungen befinden sich in Hürth in zentraler ruhiger Lage, in unmittelbarer Nähe des Einkaufszentrum, direkt an der kath. und evang. Kirche. Die Wohnungen liegen neben dem Altenzentrum bzw. sind ihm angeschlossen. Mieter dieser Anlagen werden bevorzugt vermittelt. Der angrenzende Burgpark lädt zum Spaziergang ein.
Anbindung: Bus (Linie 711 zur Straßenbahn) ca. 150 m entfernt und S-Bahn (Linie 18 nach Köln u. Bonn) ca. 1,5 km entfernt
Angebote: Kreatives Gestalten, Musiktherapie, Literaturkreis, Sitzgymnastik, Zeitung lesen/vorlesen, Gedächtnistraining, Einzelgespräche, Geburtstagsfeiern, Gesellschaftsspiele, Einkaufsfahrten, Ausflüge, Kegeln, Tanztee, Näh- und Klönstunde, Dia- und Videovorführungen, Modenschau und Schuhverkauf (2 x jährl.), Einzelbetreuungen und Einzelgespräch, Feste (monatl.), Bewohnerfreizeit (1 x jährlich, 8 Tage), evang. und kath. Gottesdienste
Ärzte: Im Einkaufszentrum befindet sich das Ärztehaus mit Vertretern aller Fachrichtungen.
Einkaufsmöglichkeiten: gr. Einkauftszentrum
Der Mitpreis beinhaltet: Grundmiete, Heizkosten, Betriebskosten, Schönheitsreparaturen
Gedacht sind die Wohnungen für ältere Menschen, die noch rüstig sind und ihr Leben möglichst lange unabhängig und selbstständig gestalten wollen.
Voraussetzung für den Bezug einer Altenwohnung ist, dass die Person mindestens 60 Jahre alt ist und einen Wohnberechtigungsschein "altenberechtigt" hat.
Es besteht die Möglichkeit, alle Mahlzeiten im Altenzentrum einzunehmen (wird gesondert abgerechnet).