Gesetzliche Unfallversicherung für pflegende Angehörige
Nicht erwerbsmäßig tätige häusliche Pflegepersonen sind bei den gesetzlichen
Unfallversicherungsträgern beitragsfrei versichert, wenn sie einen
Pflegebedürftigen (i.S. des § 14 des Sozialgesetzbuches XI) pflegen.
Dafür gelten die folgenden Voraussetzungen:
- Die Pflege darf nicht erwerbsmäßig erfolgen
Das ist der Fall, sofern Sie für Ihre Pflegetätigkeit keine finanzielle Zuwendung
erhalten, die das gesetzliche Pflegegeld übersteigt. Bei nahen
Familienangehörigen wird allgemein angenommen, dass die Pflege nicht
erwerbsmäßig erfolgt.
- Die Pflege muss in der häuslichen Umgebung stattfinden
Ihre Pflegetätigkeit muss also entweder in Ihrem Haushalt oder in der
Wohnung des Pflegebedürftigen erfolgen. Dabei kann es auch auch
um ein Senioren- oder Pflegeheim handeln. Möglich ist natürlich auch,
dass Sie den Pflegebedürftigen im Haushalt einer dritten Person pflegen.
- Es muss sich um eine ernsthafte Pflegetätigkeit handeln und nicht um
eine einmalige Gefälligkeitshandlung