Menschen, die ihre Angehörigen pflegen und häufig Tag und Nacht für einen anderen Menschen da sind, verdienen Respekt: Pflegende erbringen eine außerordentliche Leistung.
Doch Anerkennung und lobende Worte sind nicht genug, wenn die Kraft allmählich nachlässt und die eigenen Bedürfnisse immer zurückgestellt werden müssen.
Voraussetzung für eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme – umgangssprachlich als Kur bezeichnet – ist eine medizinische Indikation.
Viele Menschen, die Angehörige pflegen berichten, dass sie …
- erschöpft oder unruhig sind
- an Schlafstörungen leiden
- chronische Rücken- und Kopfschmerzen haben
- sich alleine und isoliert fühlen
In einem ersten Gespräch bespricht eine Kurberaterin mit Ihnen, ob sich eine Kur für Sie eignen könnte. Im Anschluss sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder mit Ihrer Hausärztin:
Unterstützt Ihr Arzt/Ihre Ärztin Ihr Kurgesuch, stellt er Ihnen eine entsprechende Verordnung für eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme aus.
Warum wird eine ärztliche Verordnung benötigt? Eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme setzt das Vorliegen einer Voraussetzung nach § 23 SGB V, §40 SGB V oder § 15 SGB VI voraus. Eine Maßnahme muss zunächst von einem Arzt/einer Ärztin verordnet und im Anschluss von dem zuständigen Kostenträger – der Kranken- oder Rentenversicherung – genehmigt werden. All‘ das erläutert Ihnen Ihre Kurberaterin.
Weitere Informationen und Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier:
https://www.kuren-fuer-pflegende-angehoerige.de