Betreuungsrecht
Gute Informationen bietet zu diesem Thema die Broschüre des Bundesministeriums für Justiz
Vorsorgevollmachten
Mit einer Vollmacht erteilen Sie einer anderen Person die Berechtigung/Befugnis an "ihrer Stelle zu handeln". Und zwar für den Fall, dass Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Mit der Vorsorgevollmacht vermeiden Sie in vielen Fällen eine sogenannte "rechtliche Betreuung". Sie sollte handschriftlich verfasst werden.
Pflegeversicherung
s. hier
Haftungsrechtliche Fragen bei Demenz
Altersdemenz oder Alzheimer schützen alte Menschen nicht vor Schadenshaftpflicht. Eine gute Übersicht der Möglichkeiten zur Absicherung gibt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft hier