Terminanfrageformular für das Ausländerwesen
Die Ausländerbehörde des Rhein-Erft-Kreises weist daraufhin, dass es auf Grund der hohen Anzahl an Schutzsuchenden aus der Ukraine zu Verzögerungen bei der Terminvergabe für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kommt. Es wird gebeten, von Nachfragen zur Terminvereinbarung abzusehen, da diese nach erfolgter Anmeldung beim Einwohnermeldeamt durch die Ausländerbehörde erfolgt.
Hier können Sie eine Terminanfrage an das Ausländeramt stellen. Dies ist eine
unverbindliche Anfrage. Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin wird sich zwecks Terminabsprache mit Ihnen in Verbindung setzen.
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